EINE SOLIDE QUALIFIKATION MACHT DEN UNTERSCHIED.
Unsere Marktwertgutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir erstellen rechtskonforme Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (z.B. zur Verwendung beim Finanzamt) für:
- unbebaute Grundstücke,
- Eigentumswohnungen,
- Ein- und Zweifamilienhäuser,
- Mehrfamilienhäuser,
- Wohn- und Geschäftshäuser,
- gewerblich genutzte Immobilien und
- Rechte an Grundstücken.
Mietwertgutachten
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Beleihungswertgutachten
Beleihungswertgutachten werden im Vorfeld von Immobilienfinanzierungen erstellt und sind auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet, zur Absicherung von Realkrediten. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV). Hier können auf Wunsch diese Beleihungswertgutachten für Standardimmobilien angeboten werden.
Gerne für Sie tätig in: