IMMOBILIENGUTACHTEN UND IMMOBILIENVERKAUF AM NIEDERRHEIN UND IM RUHRGEBIET

Anerkanntes Wissen für überzeugende Leistungen

Immobilienvermögen stellt für die Eigentümer vielfach das größte Vermögen dar. Dabei ist es naheliegend, die Dispositionen und Entscheidungen darüber von fachkundigen Partnern begleiten zu lassen. Wir stehen für Sachverstand und Dienstleistungsqualität mit langjährigen, soliden und nachweisbaren Erfolgen am Niederrhein und im Ruhrgebiet.


In unserem Focus steht die Erstellung von Gutachten über den Marktwert von Immobilien u.a. für Behörden und insbesondere zur Vorlage bei den Finanzämtern sowie die Vermarktung von Immobilien. Wir freuen uns, Ihnen mit unseren Fach- und Marktkenntnissen sowie einer kompetenten Beratung zur Seite zu stehen.


Der Immobilienmarkt ist unsere Welt. Nutzen Sie daher unsere Fach- und Marktkenntnis.


Unsere Leistungen aus der Sachverständigentätigkeit:

  • Gutachten über den Marktwert

    Unsere Gutachten entsprechen den neuesten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Rechtskonforme Markt- bzw. Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe ermittelt:


    1. Immobilienkauf oder -verkauf


    2. Steuerliche Zwecke


    Erbschaftsteuer

    Schenkungsteuer

    Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten

    Einlage-/Entnahmewerte Betriebsvermögen

    Betriebsaufgabe


    3. Vermögensauseinandersetzung


    Scheidung

    Erbauseinandersetzungen

    Schenkungen

    Auflösung von Eigentümergemeinschaften

    Bewertung von Betriebsvermögen 


    4. Gesetzliche Vertretungen


    Betreuungsverfahren

    Pflegschaftsangelegenheiten

    Nachlasspflegschaften


    5. Bewertung von Rechten


    Wohnrechte

    Nießbrauch

    Wegerechte

    Überbaurechte

    Erbbaurechte und weitere 


    6. Zwangsversteigerungen


    7. Beleihungswertermittlung bei Finanzierung

  • Gutachten über den Mietwert

    Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.

  • Gutachten über den Beleihungswert

    Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV).

Wir für Sie in Kurzform:

Persönliche Beratung

Faire Preise

Rechtskonforme Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Festpreise für Gutachten bei Standardimmobilien möglich

Unabhängige und neutrale Ermittlung des Marktwertes

Regionale Marktkenntnisse

Verschwiegenheit & Diskretion

Bewertet werden unbebaute und bebaute Grundstücke aller Art – auch im Außenbereich –, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Bauernhäuser, landwirtschaftliche Gebäude, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Mehrfamilienhäuser. Darüber hinaus umfasst das Tätigkeitsspektrum gewerblich genutzte Immobilien, beispielsweise Bürogebäude, Hotels, Lagerhallen, Geschäftshäuser und Krankenhäuser, sowie Rechte und Belastungen an Grundstücken, etwa Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte und Erbbaurechte.

Unsere Leistungen aus der Immobilienvermarktung:

Unser langjähriges Knowhow als Sachverständige auch für die Vermittlung und Vermarktung anzubieten ist die logische Konsequenz. Qualifikation und Erfahrungen seit 2003 haben dieses Servicespektrum entwickelt, um den individuellen Erwartungen unserer Kunden und dem Wert Ihres zu veräußernden Objektes zu entsprechen. Die Wertigkeit und Individualität von Immobilien jeglicher Art marktgerecht in Einklang zu bringen, ist unser Anspruch an Professionalität.

Gerne für Sie tätig in:

Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Alpen, Xanten, Geldern, Wesel, Straelen, Wachtendonk, Kerken, Rheurdt, Kevelaer, Kleve, Dinslaken, Hamminkeln, Voerde, Krefeld, Tönisvorst, Kempen, Willich, Viersen, Mönchengladbach sowie weiteren Städten und Gemeinden am Niederrhein.


Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Herne, Dortmund, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck sowie weiteren Städten und Gemeinden im Ruhrgebiet.