Fragen und Antworten

NOCH MEHR WISSENSWERTES.

Hier haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengetragen, die Sie bezüglich Immobilienbewertung interessieren könnten:

  • Informationen zur Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024

    Die Zertifizierung von Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist der Nachweis zur Sicherung der Qualität und Kompetenz von Sachverständigen. 


    Zertifizierungsstellen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind, spielen dabei eine große Rolle. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. In Akkreditierungsverfahren begutachten, bestätigen und überwachen sie die fachliche Kompetenz von Zertifizierungsstellen. Die DAkkS wurde von der Bundesrepublik Deutschland als juristische Person des privaten Rechts gegründet. 


    Die DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert – Zertifizierungsstelle, Eisenbahnstraße 56 in 79098 Freiburg ist eine bei der DAkkS akkreditierte Stelle. Der Zertifizierungsbereich umfasst zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung. Sie kann also durch die Zertifizierung von Sachverständigen bzw. Gutachtern nach DIN EN ISO/IEC 17024  bestätigen, dass anhand einer Prüfung die besondere Fachkunde geprüft wurde und die Tätigkeit einer ständigen Überwachung unterliegt. 

  • Anerkennung der Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024

    Sachkunde und der Anerkennung durch Behörden der Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024


    In einer Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).



    Finanzämter erkennen die Sachkunde von nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen bzw. Gutachtern für Immobilienbewertung an


    Das Bewertungsgesetz nach § 198 besagt:


    „(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“


    Damit ist gesetzlich klargestellt, dass Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständigen bzw. Gutachtern nicht nur bei der Finanzverwaltung, sondern auch bei den Finanzgerichten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können. 


    Achtung: Die Nachweislast des Steuerpflichtigen umfasst auch den Qualifikationsnachweis des  Gutachters gem. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022.


    Leider werden in der Presse immernoch Steuerberater zitiert, wonach angeblich bei Gutachten für Immobilienbewertungen bezgl. der Erbschaftssteuer die Finanzgerichte nur Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkennen. 


    Das ist Geschichte. 


    Neuere Gesetze, wie das Bewertungsgesetz (BewG), die Erbschaftssteuerrichtlinie (ErbStR), das Investmentgesetz (InvG) oder das Pfandbriefgesetz (PfandBG) wurden zugunsten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen geändert. 

  • Welche Immobilienarten werden bewertet?

    Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen der Nutzungsarten.  Von Bauland bis hin zu Wohn- und Gewerbeimmobilien bewerten wir alles. Bei sehr speziellen Immobilien können wir gerne drüber sprechen. 


  • In welchen Regionen sind Sie aktiv?

    Wir haben uns für die Region Niederrhein und Ruhrgebiet spezialisiert.

  • Welche Kosten entstehen?

    Es kommt drauf an, was Sie benötigen.


    Der Aufwand sowohl bei der Erstellung eines Gutachtens oder aber bei einer Wertexpertise ist in den meisten Fällen so individuell wie Ihre Immobilie. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre speziellen Leistungserfordernisse angepasstes Angebot.


    Bei privaten Gutachten sind Festpreis oder eine Abrechnung nach Stundenaufwand ebenso möglich, wie die Vereinbarung eines Grundhonorars zzgl. Zeitaufwands oder nach dem Wert der Immobilie. 


    Lassen Sie uns drüber reden. Danach entscheiden wir welcher Weg für Sie am günstigsten ist.

  • Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens bzw. einer Wertexpertise?

    Es kommt drauf an.


    Dies lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich von der Verfügbarkeit vollständiger Unterlagen und der Dauer von Informationsbeschaffung der zuständigen Behörden abhängig. 

  • Uns liegt ein Steuerbescheid über den Wert der Immobilie vor. Können Sie diese überprüfen?

    Ja.


    Bitte stellen Sie uns in Absprache mit Ihrem Steuerberater den Steuerbescheid bzw. die Wertermittlung des Finanzamtes zur Verfügung. Bevor wir mit der Erstellung eines Gutachtens beginnen, nehmen wir gerne einen kostengünstigen Vorcheck vor. 


    In diesem teilen wir Ihnen mit, ob sich ein Gutachten lohnt. 


    Die Entscheidung liegt dann bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater, ob Sie gegen den Steuerbescheid vorgehen wollen bzw. ein vollumfängliches Gutachten wünschen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    In der Regel benötigen wir unten aufgeführte Unterlagen. 


    Sollten Sie die für die Marktwertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht zur Hand haben, erledigen wir die Unterlagenbeschaffung für Sie, sobald die dafür benötigte Vollmacht vorliegt. Die Auslagen bei den zuständigen Ämtern werden an den Auftraggeber weitergegeben.


    • aktueller Grundbuchauszug 
    • Notarielle Urkunden über im Grundbuch Abt.II eingetragene Rechte und Belastungen am Grundstück (Kopien der Eintragungsurkunden) 
    • Bauzeichnungen
    • Flächenberechnungen zum Bewertungsobjekt wie Wohnflächen bzw. Nutzflächen 
    • Baubeschreibung und Baugenehmigungsunterlagen 
    • Auskunft über den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung gem. Schlussabnahmebescheinigung
    • Angaben über Modernisierungen 
    • Kopien der Miet-/Pachtverträge 
    • Aufstellung der aktuellen Mieten/Pachten und der Nebenkosten 
    • Zeitpunkt der letzten Mieterhöhungen 
    • Angaben über Mietbindungen /öffentliche Förderung/Mietminderung 
    • Auskunft über Bergbauaktivitäten 
    • Energieausweis
    • Eintragungen im Baulastenverzeichnis
    • Auszug aus dem Altlastenkataster

    Bei Wohnungs – und Teileigentum werden zusätzlich benötigt:


    • Teilungserklärung mit allen Nachträgen und Ergänzungen aus der Grundakte
    • Aufteilungsplan aus notarieller Urkunde 
    • Auszug aus der Grundakte (Sondernutzungsrechte)
    • Abgeschlossenheitsbescheinigung 
    • Name und Anschrift des WEG Verwalters 
    • Wirtschaftsplan / Hausgeldabrechnung 
    • Höhe des Hausgeldes 
    • Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft 
    • Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft 

  • Es fehlen Unterlagen zu dem Bewertungsobjekt. Was tun?

    Wir kümmern uns drum.

Hier haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengetragen, die Sie bezüglich Immobilienvermarktung interessieren könnten:

  • Welche Immobilien vermarkten Sie?

    Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Wir besitzen die besondere Expertise. Somit verkaufen wir von Bauland bis hin zu Wohn- und Gewerbeimmobilien alles. 


    Bei sehr speziellen Immobilien können wir gerne drüber sprechen. 

  • In welchen Regionen sind Sie aktiv?

    Wir haben uns für die Region Niederrhein und Ruhrgebiet spezialisiert.

  • Welche Kosten entstehen?

    Es kommt drauf an. Lassen Sie uns drüber reden. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    In der Regel benötigen wir unten aufgeführte Unterlagen. 


    Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht zur Hand haben, erledigen wir die Unterlagenbeschaffung für Sie, sobald die dafür benötigte Vollmacht vorliegt. 


    • aktueller Grundbuchauszug 
    • Notarielle Urkunden über im Grundbuch Abt.II eingetragene Rechte und Belastungen am Grundstück (Kopien der Eintragungsurkunden) 
    • Bauzeichnungen
    • Flächenberechnungen zum Bewertungsobjekt wie Wohnflächen bzw. Nutzflächen 
    • Baubeschreibung und Baugenehmigungsunterlagen 
    • Auskunft über den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung gem. Schlussabnahmebescheinigung
    • Angaben über Modernisierungen 
    • Kopien der Miet-/Pachtverträge 
    • Aufstellung der aktuellen Mieten/Pachten und der Nebenkosten 
    • Zeitpunkt der letzten Mieterhöhungen 
    • Angaben über Mietbindungen /öffentliche Förderung/Mietminderung 
    • Auskunft über Bergbauaktivitäten 
    • Energieausweis
    • Eintragungen im Baulastenverzeichnis
    • Auszug aus dem Altlastenkataster

    Bei Wohnungs – und Teileigentum werden zusätzlich benötigt:


    • Teilungserklärung mit allen Nachträgen und Ergänzungen aus der Grundakte
    • Aufteilungsplan aus notarieller Urkunde 
    • Auszug aus der Grundakte (Sondernutzungsrechte)
    • Abgeschlossenheitsbescheinigung 
    • Name und Anschrift des WEG Verwalters 
    • Wirtschaftsplan / Hausgeldabrechnung 
    • Höhe des Hausgeldes 
    • Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft 
    • Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft 

  • Es fehlen Unterlagen. Was tun?

    Wir kümmern uns drum.

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